Mitgliedsbeitrag
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mitgliedsbeitrag zusammengestellt.
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mitgliedsbeitrag zusammengestellt.
Senckenberg passt sich der vereinfachten Verwaltungspraxis der Finanzbehörden an, d.h. Spendenbescheinigungen werden nur für Zuwendungen ab 301 Euro ausgestellt. Bei Beträgen bis 300 Euro genügt ein Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank (z.B. Kontoauszug), um den Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Die Bankverbindung der SGN finden Sie auf Ihrem Jahresbeleg für den Mitgliedsbeitrag:
IBAN DE08 5005 0201 0200 2870 52
SWIFT HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer Ihre Mitgliedsnummer an.
Die Bezahlung ist auf Rechnung oder per Bankeinzug mit einem SEPA-Mandat möglich.
Dies können Sie im geschlossenen Mitgliederbereich unter „Meine Daten bearbeiten“ tun. Alternativ können Sie uns gerne anrufen, wir senden Ihnen per Post oder E-Mail ein Formular zu.
Ja. Bei Beträgen bis 300 Euro genügt ein Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung Ihrer Bank (z.B. Kontoauszug), um den Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Die Abbuchung erfolgt Ende April.